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Die Gleichberechtigung, die den Juden durch die westfälische Regierung zuteil geworden war, bestand weiter fort. Gleichberechtigung bedeutete, dass die Juden zu gleichen Bedingungen wie die Christen das Bürgerrecht erwerben und an der Gemeindeverwaltung teilnehmen konnten. Die aktive Teilnahme an der Ratszugehörigkeit ließ aber in der Praxis auf sich warten.

Ihre wichtige Rolle im Geschäftsleben spielten die Juden aber weiterhin. Im Jahr 1820 wurden als Handelsmann eingetragen Simon Löwenstein, Calm Löwenstein und Beer Löwenstein; als Textilhänler arbeitet Coßman Löwenstein; Hökerhandel betrieben Abraham Buchthal, Mannes Alterstamm und Heinemann Rosenthal; Saloman Spiegelberg war Schlächter. Alle genannten waren zwar nicht reich, hatten aber ein ausreichendes Einkommen. Der Lumpensammler Moyses Himmelreich galt allerdings als sehr arm. Die Witwe Meyerhof lebte von Almosen.

Die Brustbonbons gab es in Borgholz bei dem jüdischen Händler Löwenstein zu kaufen (Anzeige im Warburger Kreisblatt, Dezember 1862).
Die Brustbonbons gab es in Borgholz bei dem jüdischen Händler Löwenstein zu kaufen (Anzeige im Warburger Kreisblatt, Dezember 1862).

In der ersten Hälfte des 19. jahrhunderts erlebten viele Juden einen deutlichen wirtschaftliche Aufschwung. Dieser Aufschwung fiel in eine Zeit, in der die wirtschaftlichen Verhältnisse des größten Teils der Einwohner des Kreises Warburg aus verschiedenen Gründen schlecht bis katastrophal waren.

Synagoge um 1990 vor der Sanierung.
Synagoge um 1990 vor der Sanierung.

Die Zahl der jüdischen Einwohner bewegte sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zwischen 60 und 70 Pesonen. In den 1890er Jahren erreichte sie ihren Höchststand. 1855 lebten 85 Juden in der Borgholz. Dann ging ihre Zahl stetig zurück. Der Grund für den Rückgang dürfte in der Anziehungskraft der aufstrebenden großen Städte zu suchen sein.

Der Judenfriedhof in Borgholz um 1990.
Der Judenfriedhof in Borgholz um 1990

Die Begräbnisstätte für die jüdischen Bürger liegt, wie im 18. Jahrhundert üblich, außerhalb der Stadtmauer.
Da die Gräber nach jüdischer Tradition  nicht geräumt und wieder belegt werden, sind dort heute noch sehr alte Grabstätte erhalten (siehe Bildergalerie).

In dem Statut der Synagogengemeinde vom 16. August 1855 wurde der Umfang der Gemeinde mit weiteren wichtigen Punkte festgelegt. Darin heißt es u.a.:

§ 1: Der Synagogenbezirk umfasst Borgholz, Borgentreich, Bühne, Körbecke, Lüdgeneder, Manrode, Muddenhagen, Natzungen, Frohnhausen, Natingen, Auenhausen, Drankhausen und Hampenhausen. 

§ 11: Jedes selbständige männliche Mitglied der Gemeinde ist verpflichtet, wenigstens ein Gemeindeamt unentgeltlich zu übernehmen.

§ 31: Die Synagogengemeinde unterhält eine Elementarschule zu Borgholz…

§ 34: Die Einrichtung und Unterhaltung von Begräbnisplätzen ist eine Last der Synagogengemeinde.

Über das jüdische Gemeindeleben ist wenig bekannt. Wir wissen nicht, wie strenggläubig und auf die Einhaltung der religiösen Verschriften bedacht, die Borgholzer Juden waren. Nicht immer ließen sich die Forderungen der Religion in der nichtjüdischen Umgebung problemlos befolgen.

 

Bilder vor der Sanierung des historischen Gebäudes. Synagoge vor dem Umbau. In dieser Zeit diente sie als Unterstand für landwirtschaftliche Geräte.
Bilder vor der Sanierung des historischen Gebäudes. Synagoge vor dem Umbau. In dieser Zeit diente sie als Unterstand für landwirtschaftliche Geräte.

Da die Zahl der jüdischen Einwohner seit der Jahrhundertmitte stark zurück gegangen war, nahm naturgemäß auch die Zahl der Kinder ab. 1886 saßen in der von der jüdischen Gemeinde angemieteten Schule nur noch vier Mädchen und vier Jungen. Damit war das Ende der jüdischen Schule besiegelt. 1901 besuchten vier jüdischen Kinder aus Borgholz die katholische Schule.

 

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