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Ortsvorsteher in Borgholz seit der kommunalen Neugliederung

Bernhard Temme sen.+ (CDU)

Ortsvorsteher von 1975 – 1976

Franz Kaiser + (CDU)

Ortsvorsteher von 1976 – 1989

Helmut Otto + (CDU)

Ortsvorsteher von 1989 – 1999

Franz-Josef Wegener (SPD)

Ortsvorsteher von 1999 – 2004

Franz-Josef Disse (CDU)

Ortsvorsteher von 2004 – 2014

Franz-Josef Wegener (Parteilos)

Ortsvorsteher seit 2014 – 2020

Franz-Josef Wegener (UWB)

Ortsvorsteher seit 2020 und 1. stellv. Bürgermeister der Stadt Borgentreich

Für jeden Stadtbezirk wählt der Rat einen Ortsvorsteher. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in dem Bezirk, für den er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.

Der Ortsvorsteher hat die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Der Rat bzw. der Ausschuss sollen den Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft berühren, hören. Die Anhörung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Sie soll mündlich erfolgen, wenn der Ortsvorsteher in einer Angelegenheit dem Rat Wünsche, Anregungen oder Beschwerden vorgetragen hat.

Der Bürgermeister kann den Ortsvorsteher mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragen. Der Ortsvorsteher führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch.

Der Bürgermeister ist berechtigt, den Ortsvorsteher in geeigneten Fällen für den Bereich seiner Ortschaft mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen zu beauftragen.

Vom Ortsvorsteher kann nach Bedarf im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. Zu dieser Versammlung ist der Bürgermeister einzuladen.

Dienstanweisung der Ortsvorsteher 2016

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