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Corona- Regeln ab 9.7.2021

Ab heute gilt die Corona Stufe 0 im Kreis Höxter

Kontaktbeschränkungen
(siehe § 4 CoronaSchVO)
  • Keine Beschränkungen
  • Mindestabstände als Empfehlung
Außerschulische Bildung
(siehe § 11 CoronaSchVO)
  • Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen
  • bei mehr als 500 Personen nur, wenn die Landesinzidenzstufe auch 0 ist.
Kinder-/ Jugendarbeit
(siehe § 12 CoronaSchVO)
  • Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots ansonsten keine Einschränkungen mehr
Kultur
(siehe § 13 CoronaSchVO)
  • Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
  • bei mehr als 500 Personen nur,  wenn die Landesinzidenzstufe auch 0 ist.
  • Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
  • Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
  • Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig
Sport
(siehe § 14 CoronaSchVO)
  • Sportausübung ohne Beschränkungen
  • Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität
  • Bei mehr als 500 Personen nur, wenn die Landesinzidenzstufe auch 0 ist.
  • Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
Freizeit
(siehe § 15 CoronaSchVO)
  • Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben bei max. 500 Teilnehmenden an einer Veranstaltung bzw. max. 2 000 Besuchern einer Einrichtung pro Tag
  • Keine Beschränkungen, wenn die Landesinzidenzstufe auch 0 ist.
  • Dann auch Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
(siehe § 16 CoronaSchVO)
  • Maskenpflicht bleibt bestehen
  • Wegfall der flächenmäßigen Begrenzung (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
    .
Messen/Märkte
(siehe § 16 CoronaSchVO)
  • Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
Tagungen/Kongresse
(siehe § 18 CoronaSchVO)
  • Keine Beschränkungen
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
(siehe § 18 CoronaSchVO)
  • Bei mehr als 50 Teilnehmenden entfallen mit Negativtest die Beschränkungen
  • Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden
Partys
(siehe § 18 CoronaSchVO)
  • Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen
Große Festveranstaltungen
(siehe § 4 CoronaSchVO)
  • Mit Negativtest erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)
Gastronomie
(siehe § 19 CoronaSchVO)
  • Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen
  • Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske
Beherbergung/
Tourismus

(siehe § 20 CoronaSchVO)
  • Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10

Quelle: Webseite Kreis Höxter, Corona Aktuelles

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